Pro Mitgliedsunternehmen sollte mindestens eine Person als feste/r Ansprechpartner/in für Mitgliederinformationen, Verwaltungskorrespondenz und Rechnungsstellung registriert sein. Zusätzlich können maximal zwei weitere Kontaktpersonen registriert werden, die ebenfalls von allen Mitgliedschaftsvorteilen profitieren.