a. Die Anmeldung zur Teilnahme ist mit der Unterschrift für das Unternehmen verbindlich. Eine Teilnahmebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung des Eigenbeitrags erhält das Unternehmen durch die AHK.
b. Mit der Teilnahme an der Leistungsschau verpflichtet sich das Unternehmen dazu:
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eine kurze Unternehmenspräsentation (5 Min) zu erstellen und diese fristgemäß an die AHK Niederlande zu liefern;
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die Unternehmenspräsentation am festgelegten Veranstaltungstag im vorgegebenen Zeitrahmen dem Fachpublikum vorzutragen;
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im Anschluss an den Besuch in den Niederlanden an einer kurzen Befragung zwecks Evaluierung teilzunehmen (1 A4 Seite maximal)
c. Das Unternehmen hat das Recht, die Anmeldung binnen 4 Wochen nach Teilnahmebestätigung, spätestens jedoch bis 8 Wochen vor Beginn der Geschäftsreise zu widerrufen.
d. Sollte das Unternehmen die Reise außerhalb der Widerruffrist oder kurzfristig, d.h. ab 8 Wochen vor Reisebeginn, absagen oder die Termine vor Ort nicht wahrnehmen, so sind die Kosten für die bis dahin entstandenen unternehmensbezogenen Leistungen der AHK netto selbst zu tragen. Der Betrag wird von der AHK in Rechnung gestellt.